Änderungen der Hotel-/ Frühstückbetriebes

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie müssen wir unseren Frühstücksbetrieb zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter sowie auf behördlicher Anweisung einschränken.
Eine FFP2-Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Bereichen sowie im Restaurant.
Check -In für Vollständig geimpfte, genesene sowie getestete Personen, mit entsprechendem Nachweis. Der Nachweis wird von unseren Mitarbeitern mit einem gültigen Ausweisdokument abgeglichen.
  • Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten
  • Nach Möglichkeit auf bargeldlose Zahlarten ausweichen
  • Gäste mit touristischen Anlass dürfen wieder übernachten
  • FFP2-Masken können vor Ort erworben werden
  • Es stehen Desinfektionspender im öffentlichen Bereich zur Verfügung
  • Weitere Informationen finden Sie hier
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